Verschiedenes zur Logopädie

Hier finden Sie Informationen , Tipps und alles Wissenswerte zum Thema Logopädie.

+ Wissenswertes
In enger Zusammenarbeit mit dem behandelnden bzw. verordnenden Arzt arbeiten LogopädInnen selbständig und eigenverantwortlich. Am Beginn jeder Therapie steht die Erhebung der spezifischen Vorgeschichte (Anamnese) und die Befunderhebung des Patienten. Aus verschiedenen therapeutischen Konzepten wählen LogopädInnen das für den jeweiligen Krankheitsfall und die Persönlichkeit des Patienten geeignete Verfahren aus und führen unter Beobachtung und Berücksichtigung der auftretenden Veränderungen die Behandlung mit dem Patienten durch. Ein patientenorientierter störungsspezifischer Therapieplan wird mit dem Patienten und dessen Angehörigen abgesprochen.
Um die Kommunikationsfähigkeit und die sozialen Möglichkeiten zu verbessern, wird die psychosoziale Situation in die Therapie miteinbezogen. Ein wesentlicher Bestandteil der Therapie ist darum die Beratung der Angehörigen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Medizinern, Pädagogen, Psychologen, Ergotherapeuten und anderen in der Rehabilitation tätigen Berufsgruppen.

Die Verordnung logopädischer Leistungen erfolgt durch Ärzte, die über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Stimm-, Sprach- und Sprechtherapie verfügen.

Grundsätzlich kann jedoch jeder Arzt die Therapien verordnen. Sind differentialdiagnostische Untersuchungen notwendig, sind diese in Kooperation mit anderen medizinischen Fachrichtungen zu erbringen.

Je nach Störungsbild liegt die Therapiedauer zwischen 30 und 60 Minuten und kann ein- bis fünfmal wöchentlich durchgeführt werden. Die Einzeltherapie steht im Vordergrund der logopädischen Intervention. Aber auch Gruppentherapien haben in der Logopädie ihren Stellenwert. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach Art und Ausmaß des Störungsbildes und kann sich von wenigen Sitzungen bis über mehrere Jahre erstrecken.
+ Verordnungen
Die Verordnungen werden ausgestellt von:
• Hals-Nasen-Ohrenärzten
• Phoniatern
• Neurologen
• Kinderärzten
• Zahnärzten
• Kieferorthopäden
• Hausärzten
• Allgemeinmedizinern
• Psychiatern
+ Organisatorisches
Die Behandlung von Kindern und Erwachsenen übernimmt die Krankenkasse. Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr) müssen den gesetzlichen Eigenanteil 10 % und eine Verordnungsgebühr entrichten. Wann möchten Sie einen Termin haben? Am einfachsten ist es, wenn Sie mit uns telefonisch oder persönlich einen Termin vereinbaren. Wir haben großes Verständnis, wenn Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. In diesem Fall möchten wir sie dringend bitten, uns möglichst früh zu informieren. Dann werden wir Ihnen sofort einen neuen Termin nennen und ein anderer Patient kann die Behandlungseinheit nutzen. Bitte bringen Sie an den Therapietagen nach Möglichkeit Ihre Angehörigen mit.
+ Anamnesefragebogen
  Hier können Sie unseren Anamnesefragebogen direkt downloaden.